German
Eigenart und Selbstbestimmung
"Kleine Länder mit mäßiger Zahl eingeborenen Volkes! An Bediensteten ("Beauftragten") mögen sein ein Zehent Verwaltungsbeamte und der Sin ihre Altardiener, aber ohne diese gebrauchen zu müssen. Beauftragte des eingeborenen Volkes für die Ehrung der Toten, aber keine Fernherkommende und Umherreisende. Man treibe aus die Besitzer von Handelsschiffen und Kaufmannswagen und vernichte ihre Stapelplätze! Man treibe aus die Besitzer von Panzer und Waffen und vernichte ihre Rüstungsplätze! Die Beauftragten des eingeborenen Volkes sollen zurückkehren zu den geknoteten Schnüren und diese gebrauchen. Sie sollen schmackhaft finden ihres Volkes Speise, schön ihres Volkes Kleidung, behaglich ihres Volkes Wohnen, ergötzlich ihres Volkes Sitten und Bräuche. Und sähe man die Nachbargaue, wenn man durch die Bäume schaut, so nahe beisammen, daß man der Hähne und Hunde Geschrei gegenseitig hört: das eingeborene Volk gehe zu seinen Ältesten, wenn jemand gestorben ist. - Nicht gegenseitig sich besuchen und empfangen!"
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